Der Autor nimmt zur neuen VO (EU) 848/2015 (EuInsVO 2015) Stellung und vergleicht einige ihrer Bestimmungen mit dem UNCITRAL Model Law. Dabei geht er insb auf den räumlichen und persönlichen Anwendungsbereich sowie auf die Bestimmung des COMI ein. Außerdem findet die Koordination von Haupt- und Sekundärinsolvenzverfahren Erwähnung.