Der OGH spricht dem im Grundbuch eingetragenen Veräußerungs- und Belastungsverbot an Liegenschaften in stRsp Insolvenzfestigkeit zu. Lässt es sich nicht mittels Anfechtung beseitigen, kommt eine kridamäßige Verwertung der belasteten Liegenschaft grundsätzlich nicht in Betracht. Dies wird auch von der Lehre so hingenommen. Es gilt jedoch zu untersuchen, ob die von der Rechtsprechung vorgebrachten Argumente eine solche Auslegung des § 364c ABGB tatsächlich rechtfertigen.