Das Programm der neuen Bundesregierung (s https://www.bundeskanzleramt.gv.at/regierungsdokumente ) enthält zwar keine insolvenzrechtlichen Reformprojekte, aber Vorhaben, die einen Bezug zu Insolvenzrecht und Kreditschutz aufweisen:
IZm einem modernen Unternehmens- und Wirtschaftsrecht wird erwähnt, dass das URG evaluiert werden soll (42).