WEG 2002: § 40 Abs 2, § 42
BTVG: § 12
Es ist vor allem Zweck der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung von Wohnungseigentum, späteren Wohnungseigentumsbewerbern und Erwer-
WEG 2002: § 40 Abs 2, § 42
BTVG: § 12
Es ist vor allem Zweck der Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung von Wohnungseigentum, späteren Wohnungseigentumsbewerbern und Erwer-