Seit 18. 1. 2017 gilt die EuKoPfVO (EU) 655/2014 . Der österr Gesetzgeber hat die dazugehörigen Begleitbestimmungen im Zuge der EO-Novelle 2016 (BGBl I 2016/100) in den §§ 422-424 EO geregelt. Der Artikel gibt eine kurze Übersicht über die EuKoPfVO, die Begleitregelungen der EO und die für Kontenpfändungsanträge entstehenden Kosten.