Anlässlich der Rückzahlung von zu viel bezahlten Kreditzinsen durch die österr Banken an Verbraucher geht der Autor der Frage nach, ob auch bei Kreditverträgen mit Unternehmen diese möglicherweise zu viel bezahlte Zinsen zurückfordern können. Da solche unternehmensbezogenen Kreditverträge nicht dem KSchG unterliegen, wird erörtert, ob Unternehmen möglicherweise allein aufgrund der Bestimmungen des ABGB die Berücksichtigung von negativen Referenzzinssätzen erwirken können.