Das dt AnfG dient dazu, Forderungsausfälle, die auf gläubigerschädigender Übertragung von Vermögen beruhen, zu verhindern. Ein solcher Vermögensentzug lässt sich für den Schuldner auch durch ein geplantes Insolvenzverfahren erreichen. Der Verfasser weist überzeugend darauf hin, dass die Rahmenbedingungen der englischen "discharge" sich dafür besonders eignen. Dem Ansatz des BGH, durch einen generellen kollisionsrechtlichen Vorrang der dt Einzelgläubigeranfechtung entgegenzuwirken, steht der Autor aber aus dogmatischer Sicht kritisch gegenüber.