Art 6 EuInsVO 2015 stellt die Zuständigkeit für insolvenznahe Verfahren auf ein aus-
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drückliches gesetzliches Fundament und erfasst auch zusammenhängende Klagen. Die Autorin bietet einen Überblick über Sachverhalte, bei welchen Insolvenznähe bejaht oder verneint wurde, und erteilt Praxistipps.