Unter Sanierungstreuhand versteht man eine Form der Finanzierungstreuhand, bei der ein Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage (oder ein wesentlicher Anteil an einem solchen) an einen Treuhänder übertragen wird, der das Treugut später in Abhängigkeit vom Sanierungserfolg weiterveräußert oder an die ehemaligen Eigentümer zurückgibt oder aber liquidiert. Die Grundstruktur einer Sanierungstreuhand und deren übernahmerechtliche Privilegierung werden ebenso dargestellt wie die Sanierungstreuhand aus dem Blickwinkel des EKEG.