Die Fremdfinanzierung notleidender Gesellschaften wird in der Praxis auch deshalb schwieriger, da Banken dies zunehmend ablehnen. Folge davon ist die verstärkte Finanzierung durch nahestehende Kreditgeber, wofür insb das EKEG entsprechende Regeln aufstellt. In diesem Zusammenhang hängen massive Rechtsfolgen von der allfälligen Qualifikation solcher Finanzierungen als Eigenkapitalersatz ab; diese Rechtsfragen werden im Folgenden behandelt.