Am Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission insb zur präventiven Restrukturierung und zur erleichterten Restschuldbefreiung für gescheiterte Unternehmer (s ZIK 2016/279, 201 und 2017/4, 1) wurde und wird intensiv gearbeitet. Es fanden bereits zehn Ratsarbeitsgruppensitzungen in Brüssel statt. Das Europäische Parlament hat am 22. 9. 2017 umfangreiche Vorschläge gemacht, und seit 31. 10. 2017 gibt es für erste Artikel einen neuen Textvorschlag. Die Mitgliedstaaten sind derzeit aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben. Österr Entwürfe dazu wurden bereits von einer Arbeitsgruppe im BMJ diskutiert.