vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschäftsführer haftet ungeachtet des Verschuldens eines Mitarbeiters

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2017/211ZIK 2017, 160 Heft 4 v. 13.9.2017

GmbHG: § 25

ABGB: §§ 896, 1302

Geschäftsführer einer GmbH, die ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft zur ungeteilten Hand für den daraus entstandenen Schaden. Die Haftung ist eine Verschuldenshaftung. Der Geschäftsführer haftet nur für eigenes Verschulden (3 Ob 536/77). Arbeitnehmer der Gesellschaft sind weder Erfüllungs- noch Besorgungsgehilfen des Geschäftsführers, sondern Gehilfen der Gesellschaft. Eine Eigenhaftung der Geschäftsführer kommt allerdings in Betracht, wenn sie ihre Organisations- und Überwachungspflichten schuldhaft verletzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte