IO: § 25b Abs 2, § 26 Abs 2
Die Vereinbarung der Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist unwirksam. Das setzt aber voraus, dass ein Vertrag iS eines zweiseitigen Rechtsgeschäfts vorhanden ist. Liegt bei Eröffnung bloß ein Verkaufsanbot an die Schuldnergesellschaft vor, an das der Antragsteller im Insolvenzfall nicht gebunden sein