Der Verfasser unterzieht die einschlägigen OGH-Entscheidungen, ihre Präjudizwirkung und das jüngere Schrifttum zu den "Negativzinsen" einer kritischen Würdigung.
Der Verfasser unterzieht die einschlägigen OGH-Entscheidungen, ihre Präjudizwirkung und das jüngere Schrifttum zu den "Negativzinsen" einer kritischen Würdigung.