Bis zum 18. 1. 2018 muss der österr Gesetzgeber die 2. Zahlungsdienste-RL in nationales Recht umsetzen; ein Umsetzungsentwurf dafür liegt noch nicht vor. Die Autoren befassen sich mit den Vorgaben der Richtlinie und ihren Auswirkungen auf das bestehende nationale Recht.