Der OGH stellt klar, dass beim Zahlungsplan auch dann eine Nachtragsverteilung möglich ist, wenn während des Konkursverfahrens keine Vermögensverwertung und damit keine Schlussverteilung stattgefunden hat.
Der OGH stellt klar, dass beim Zahlungsplan auch dann eine Nachtragsverteilung möglich ist, wenn während des Konkursverfahrens keine Vermögensverwertung und damit keine Schlussverteilung stattgefunden hat.