In einem Ende 2017 ergangenen und in der Folge in Rechtskraft erwachsenen Beschluss hat sich das OLG Graz mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine vom Geschäftsführer einer GmbH erteilte Generalvollmacht zur Vertretung im Insolvenzverfahren legitimiert, und dies ganz klar verneint.