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Exekutionseinstellung nach Verwertung im Insolvenzverfahren

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2017/148ZIK 2017, 116 Heft 3 v. 16.8.2017

IO: § 120a

Der Antrag eines Masseverwalters an das ExekutionsG, nach erfolgtem Verkauf im Insolvenzverfahren ein laufendes Zwangsversteigerungsverfahren gem § 120a IO einzustellen, ist abzuweisen. Diese Bestimmung sieht kein Antragsrecht des Masseverwalters vor, sondern die Einstellung kann nur auf Ersuchen des InsolvenzG erfolgen.

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