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Zurückweisung einer festgestellten Forderung als ausgeschlossen

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2017/141ZIK 2017, 112 Heft 3 v. 16.8.2017

IO: §§ 58, 109, 252

ZPO: § 528 Abs 2 Z 2

Die Feststellung einer Insolvenzforderung schafft keinen neuen Anspruch, sondern stellt bloß klar, inwieweit eine angemeldete Insolvenzforderung im weiteren Verfahren zu berücksichtigen ist. Sie entfaltet Bindungswirkung nur im Hinblick auf den Grund und die Höhe der Forderung, nicht aber bezüglich deren Rechtsqualität (RIS-Justiz RS0128386 = 9 ObA 50/12m, iZm einer als Insolvenzforderung angemeldeten Masseforderung).

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