Der Beitrag behandelt die verpflichtende Bonitätsprüfung bei der Vergabe von Hypothekar- und Immobilienkrediten gem § 9 HIKrG. Die im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-RL eingeführte Bestimmung enthält auch ein Abschlussverbot wegen Kreditunwürdigkeit.