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Kein Revisionsrekurs bei Vollbestätigung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2017/52ZIK 2017, 36 Heft 1 v. 28.2.2017

IO: §§ 252, 260

ZPO: § 528 Abs 2 Z 2

Da im Insolvenzverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des Prozessrechts für Revisionsrekurse gelten, ist ein Beschluss des RekursG, mit dem ein Beschluss des ErstG (im Anlassfall auf Zurückweisung eines Antrags) bestätigt wurde, absolut unzulässig und zurückzuweisen.

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