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Verfahrenskosten/Rechtsfragen der Nachtragsverteilung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2017/46ZIK 2017, 33 Heft 1 v. 28.2.2017

IO: §§ 125, 138, 252, 257 Abs 2

ZPO: § 528 Abs 2 Z 2

Über die Kosten des Insolvenzverwalters entscheidet das Gericht zweiter Instanz endgültig. Ein weiterer Rechtszug ist ausgeschlossen (8 Ob 80/06g). Dieser Rechtsmittelausschluss gilt auch für die Beurteilung der Rechtsmittellegitimation durch das RekursG. Im Übrigen sind die gegen eine Kostenentscheidung Rekursberechtigten im Gesetz ausdrücklich angeführt. Einzelne Insolvenz- oder Massegläubiger sind nicht rechtsmittellegitimiert.

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