Die Autorin nimmt anhand einer Entscheidung des BFG zu der Frage Stellung, inwieweit an das Dienstleistungszentrum geleistete Auftraggeberhaftungszahlungen für Bauleistungen auf Abgabenrückstände verrechnet werden dürfen.
Die Autorin nimmt anhand einer Entscheidung des BFG zu der Frage Stellung, inwieweit an das Dienstleistungszentrum geleistete Auftraggeberhaftungszahlungen für Bauleistungen auf Abgabenrückstände verrechnet werden dürfen.