Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2017/2018 (s bka.gv.at/Regierungsdokumente) enthält im Punkt 1.22 ein insolvenzrechtlich gewichtiges Vorhaben. Um die Folgen insb glückloser Selbständigkeit zu mildern, sollen Schuldner eine rasche Chance auf Neustart erhalten. Im Abschöpfungsverfahren soll die Laufzeit der Abtretungserklärung nur mehr drei Jahre betragen, zudem die Mindestquote entfallen. Reformvorschläge sollen bereits im März 2017 dem Ministerrat vorliegen.