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"Ewiger Konkurs" und Delegierung

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/307ZIK 2016, 228 Heft 6 v. 31.12.2016

IO: §§ 63, 182, 252

JN: § 31

Die Zuständigkeit für einen "ewigen Konkurs" ist nicht allein wegen Wohnsitzwechsels des Schuldners zu übertragen.

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