IO: §§ 63, 182, 252
JN: § 31
Die Zuständigkeit für einen "ewigen Konkurs" ist nicht allein wegen Wohnsitzwechsels des Schuldners zu übertragen.
IO: §§ 63, 182, 252
JN: § 31
Die Zuständigkeit für einen "ewigen Konkurs" ist nicht allein wegen Wohnsitzwechsels des Schuldners zu übertragen.