Die neue Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 9 HIKrG wird vorgestellt, es wird untersucht, welche zivilrechtlichen Rechtsfolgen ein Verstoß gegen das Kreditvergabeverbot des § 9 Abs 5 HIKrG - wonach ein Kredit nur dann gewährt werden darf, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Verpflichtungen iZm dem Kreditvertrag erfüllt werden können - auslöst.