Gem § 23 Abs 1 VerbraucherzahlungskontoG (VZKG) BGBl I 2016/35 hat grundsätzlich jeder Verbraucher das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Der Autor beleuchtet die Fälle, in denen Kreditinstitute den Antrag auf ein solches Basiskonto ablehnen dürfen.
Gem § 23 Abs 1 VerbraucherzahlungskontoG (VZKG) BGBl I 2016/35 hat grundsätzlich jeder Verbraucher das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Der Autor beleuchtet die Fälle, in denen Kreditinstitute den Antrag auf ein solches Basiskonto ablehnen dürfen.