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Zahlung nach Ablauf der Verlängerungsfrist im Abschöpfungsverfahren

BeiträgeDr. Birgit SchneiderZIK 2016/166ZIK 2016, 126 Heft 4 v. 31.8.2016

Der OGH trennt zwischen dem Ende der Verlängerungsfrist und dem Beschluss über die Beendigung des Abschöpfungsverfahrens. Es ist nach dem OGH für die Erteilung der Restschuldbefreiung ausreichend, wenn die Mindestquote im Beendigungszeitpunkt vorliegt, mag die Leistung durch den Schuldner auch nach Ablauf der Verlängerungsfrist erfolgt sein.

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