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Teilschuldverschreibung: Anleger kann Haftungsansprüche gegen ein Gesellschaftsorgan geltend machen

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/159ZIK 2016, 118 Heft 3 v. 30.6.2016

TSchVG: §§ 1, 9

AktG: § 255

BörseG: §§ 48 ff

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