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Reckenzaun, Sachhaftung nach Sanierungsplan (§ 149 IO) - Anmerkungen zu 9 Ob 17/15p, Zak 2016/210, 107:

FachliteraturAufsatzübersichtBearbeiter: Werner LeberZIK 2016/119ZIK 2016, 102 Heft 3 v. 30.6.2016

§ 149 Abs 1 S 2 IO begrenzt nach einem Sanierungsplan die gesicherten Forderungen mit dem Wert der Sache. Nach der E OGH 9 Ob 17/15p kann das einer Pfandrechtsklage aber nicht gleich entgegengehalten werden. Der Autor bespricht die E kritisch.

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