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BAG-Novelle 2015: Auswirkungen auf Lehrverhältnisse in der Insolvenz

BeiträgeDr. Romana Weber-WilfertZIK 2016/109ZIK 2016, 87 Heft 3 v. 30.6.2016

Das Lehrverhältnis ist ein befristetes Vertragsverhältnis, das gem § 14 Abs 2 lit d BAG ex lege bei Wegfall der Gewerbeberechtigung endet. Mit der BAG-Novelle 2015,11BGBl I 2015/78. die mit 10. 7. 2015 in Kraft trat, wurde der Fall, dass der Lehrling von diesem Beendigungsgrund keine Kenntnis erlangt, ausdrücklich in § 14 Abs 4 BAG geregelt. Im Folgenden werden daher die Rechtslage zu den Lehrverhältnissen in der Insolvenz kurz dargestellt und die Auswirkungen dieser Novelle näher beleuchtet.

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