GBG: §§ 14, 82a, 94
Die Übertragung einer Höchstbetragshypothek kann der Liegenschaftseigentümer bekämpfen (5 Ob 77/94; RIS-Justiz RS0033033). Bei einer Höchstbetragshypothek haftet das Pfandrecht nicht an einzelnen Forderungen, sondern am Kreditrahmen (RIS-Justiz RS0033415).