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Zur Übertragung einer Höchstbetragshypothek

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2016/49ZIK 2016, 40 Heft 1 v. 26.2.2016

GBG: §§ 14, 82a, 94

Die Übertragung einer Höchstbetragshypothek kann der Liegenschaftseigentümer bekämpfen (5 Ob 77/94; RIS-Justiz RS0033033). Bei einer Höchstbetragshypothek haftet das Pfandrecht nicht an einzelnen Forderungen, sondern am Kreditrahmen (RIS-Justiz RS0033415).

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