Der Treuhandsanierungsplan gem den §§ 157 ff IO erfreut sich seit dem IRÄG 2010 zunehmender Aufmerksamkeit, wohl insb wegen der Regelung des § 157i IO über die Übertragung von Anfechtungsansprüchen udgl an einen Treuhänder. Die Abhandlung stellt die bei einem Treuhandsanierungsplan anzuwendenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen im Überblick dar.