Nachlassinsolvenzverfahren mit internationalen Bezügen sind keine Seltenheit. Bei der Erörterung von europäischen Nachlassinsolvenzen wird insb auf das Verhältnis zwischen EuInsVO und EuErbVO eingegangen.
Nachlassinsolvenzverfahren mit internationalen Bezügen sind keine Seltenheit. Bei der Erörterung von europäischen Nachlassinsolvenzen wird insb auf das Verhältnis zwischen EuInsVO und EuErbVO eingegangen.