vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuständigkeit und ihre Prüfung im Eröffnungsverfahren

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/302ZIK 2015, 227 Heft 6 v. 30.12.2015

IO: §§ 63, 254 Abs 5

JN: § 41 Abs 3, § 44

Für das Insolvenzverfahren ist der Gerichtshof erster Instanz zuständig, in dessen Sprengel der Schuldner sein Unternehmen betreibt oder mangels eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Um von einer zuständigkeitsbegründenden Leitung des Unternehmens sprechen zu können, bedarf es einer jeweils von der Betriebsgröße abhängigen Mindestausstattung. Es sind Gegebenheiten relevant, die dem InsolvenzG bzw dem Masseverwal-

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte