vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Obligatorisches Wohnrecht erlischt bei Schuldnerinsolvenz

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/297ZIK 2015, 224 Heft 6 v. 30.12.2015

IO: § 14 Abs 1, § 16

ZPO: § 228

Ein nicht verbüchertes, wenn auch nach der Vereinbarung als dinglich verstandenes Wohnrecht wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam (7 Ob 6/99d; RIS-Justiz RS0115899). Der aus dem (nur obligatorisch wirkenden) Wohnrecht Berechtigte ist darauf beschränkt, einen Geldanspruch im Insolvenzverfahren geltend zu machen (1 Ob 31/12h).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte