Anhand der OGH-Rsp geht die Autorin der Frage nach, inwieweit eine Bank für Fehler selbstständiger Berater haften könne. Sie stellt insb die schadenersatzrechtliche Erfüllungsgehilfenhaftung nach § 1313a ABGB, den Pflichtenkatalog der Bank im Falle eines Depotführungsvertrages sowie allfällige vor- und nachvertragliche Pflichten aus einem Effektengeschäft (Erwerbsgeschäft) dar.