Die Autoren stellen aus Anlass der E OGH 8 Ob 2/15z, in der sich das Höchstgericht mit dem Haftungsausschluss des Unternehmenserwerbers gem § 38 Abs 4 UGB und der Haftung des Unternehmenserwerbers gem § 1409 ABGB befasst, die Rechtslage dar.
Die Autoren stellen aus Anlass der E OGH 8 Ob 2/15z, in der sich das Höchstgericht mit dem Haftungsausschluss des Unternehmenserwerbers gem § 38 Abs 4 UGB und der Haftung des Unternehmenserwerbers gem § 1409 ABGB befasst, die Rechtslage dar.