1. Der BMF wurde mit Beschluss des Ministerrats vom 7. 7. 2015 ermächtigt, in Sachen HETA einen Generalvergleich mit dem Freistaat Bayern abzuschließen, um eine Bereinigung sämtlicher Rechtsstreitigkeiten und wechselseitigen Ansprüche herbeizuführen. Im BGBl I 2015/127 wurden nun die gesetzlichen Begleitmaßnahmen zu diesem Vorhaben bekannt gemacht. Geändert wurden das BaSAG (s dort übrigens auch § 84 Abs 8a zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), das FinStaG und das ABBAG.