Entsprechend den Tz 66 und 67 des Fachgutachtens KFS/BW1 2014 sollen künftige finanzielle Überschüsse Erwartungswerte repräsentieren. Darüber hinaus ist nunmehr durch den Gutachter zu beurteilen, inwieweit das Unternehmen Insolvenzrisiken ausgesetzt ist. Der Beitrag diskutiert eine mögliche Berücksichtigung von Insolvenzwahrscheinlichkeiten im Bewertungskalkül.