Das BMF (idF werden die Abgabenbehörden vereinfachend generell mit BMF bezeichnet) hat die Geltendmachung von Liquidationsverlusten einer Kapitalgesellschaft, welche einer steuerlichen Unternehmensgruppe angehört, zum Ausgleich von Gewinnen der Unternehmensgruppe als nicht sachgerecht empfunden und versucht, einerseits über Regeln der Gruppenbesteuerung die Geltendmachung solcher Verluste zu verhindern, andererseits durch eine geänderte Auslegung des § 19 KStG. Danach sollen bei Abschluss der Liquidation nicht bezahlte Verbindlichkeiten zu einem Liquidationsgewinn führen, welcher nach Auffassung des BMF eine Masseforderung darstellt. Die Richtigkeit einer solchen Rechtsansicht würde dazu führen, dass in fast allen Insolvenzabwicklungen die Körperschaftsteuer zur Massearmut führen würde.