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Anfechtungen beim VfGH

ZIK aktuellUniv.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/223ZIK 2015, 163 Heft 5 v. 30.10.2015

1. Seit 1. 1. 2015 besteht in Zivilverfahren die Möglichkeit, dass auch Parteien beim VfGH den Antrag stellen, eine Verordnung oder ein Gesetz aufzuheben; Ausnahmen gibt es ua für Exekutions- und Insolvenzverfahren (s insb §§ 57a und 62a VfGG). Zu G 361/2015, G 362/2015 liegen dem VfGH Anträge vor, die Ausnahme für Insolvenzverfahren in § 62a VfGG als verfassungswidrig aufzuheben.

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