1. Im BGBl I 2015/113 bekannt gemacht wurde das SozialbetrugsbekämpfungsG (SBBG). Es wurde zur Bekämpfung der Verletzung aller Pflichten eingeführt, die der Sicherung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern usw dienen (§ 2). Zu den Maßnahmen s ZIK 2015/156, 123.