vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlegerschäden: Schadenersatz/Klagsart

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/214ZIK 2015, 159 Heft 4 v. 31.8.2015

ABGB: § 1295

ZPO: § 228

Bei einer fehlerhaften Anlageberatung tritt der (reale) Schaden des Anlegers bereits durch den Erwerb der nicht gewünschten Vermögenswerte ein. In diesem Fall gebührt dem Anleger grundsätzlich ein Anspruch auf "Naturalersatz" in der Form, dass ihm Zug um Zug gegen Übertragung der Wertpapiere der zu deren Erwerb gezahlte Kaufpreis abzüglich erhaltener Zinsen bzw Dividenden zurückzuzahlen (Ankaufsfall) bzw der entgangene Verkaufserlös zu ersetzen ist (Verkaufsfall). Im Allgemeinen ist zudem die Entwicklung der gewünschten alternativen Veranlagung zu berücksichtigen. Der "Naturalersatz" ist beim Anlegerschaden eine besondere Form des Geldersatzes.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte