Der zweite Teil des Beitrags über die am 1. 1. 2015 in Kraft getretene Reform der GesbR stellt die Gesellschafternachfolge, Umwandlung, Auflösung und Liquidation der GesbR nach der Reform dar. Hierbei war der Gesetzgeber besonders gefordert, schwieg doch das alte Recht teils gänzlich zu diesen zentralen Fragen.