Anträge auf Aufhebung des Insolvenzverfahrens mit Einverständnis der Gläubiger werden vielfach darauf gestützt, dass der Massestand für eine Vollbefriedigung der Gläubiger ausreiche. Damit lägen die Voraussetzungen für eine möglichst unkomplizierte und rasche Aufhebung des Insolvenzverfahrens vor.