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Abschichtung von Gesellschaftern durch Gesellschaftsmittel bewirkt Einlagenrückgewähr

JudikaturBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas KonecnyZIK 2015/149ZIK 2015, 118 Heft 3 v. 30.6.2015

GmbHG: §§ 82 ff

AktG: § 52

Ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr zieht die absolute, von Amts wegen wahrzunehmende Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach sich. Leistungen an Dritte sind einem Gesellschafter zuzurechnen, wenn die Leistung an den Dritten zugleich eine Leistung an den Gesellschafter darstellt oder der Dritte eine Stellung einnimmt, die jener eines Gesellschafters gleichkommt. Jedenfalls darunter fallen Leistungen an Dritte, die vom wirtschaftlichen Ergebnis her gesehen dem Gesellschafter zugutekommen.

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