Die Reform der EuInsVO steht vor dem Abschluss: Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der EuInsVO ist für Mitte des Jahres 2015 zu rechnen. Sie wird ab Mitte 2017 anwendbar sein. Daneben hat die Europäische Kommission bereits am 12. 3. 2014 eine Empfehlung für einen neuen Ansatz im Umgang mit unternehmerischem Scheitern und Unternehmerinsolvenzen abgegeben. Die nachfolgende Abhandlung skizziert beide Projekte und gibt so einen Überblick über den Entwicklungsstand des Europäischen Insolvenzrechts.