Mit einer Sitzung am 19. 6. 2015 begann ein neues Projekt der Insolvenzrechtsreformkommission im BMJ. Die jüngst veröffentlichte neue EuInsVO erfordert im nationalen Insolvenzrecht einige Anpassungen und Umsetzungsbestimmungen. Ein entsprechendes Gesetz ist bis zur Geltung der neuen EuInsVO für Verfahrenseröffnungen nach dem 26. 6. 2017 zu schaffen.