IO: §§ 63, 66, 182
JN: § 45
Der Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH ist kein Unternehmer. Die Tätigkeit als Geschäftsführer eines Unternehmens oder das bloße Halten von Geschäftsanteilen eines Unternehmens gestattet für sich allein nicht die Aussage, eine natürliche Person betreibe dadurch ein Unternehmen.